Alle Schiffe, die unter NICHT-EU-Flagge fahren, benötigen eine mündliche oder schriftliche Einreiseerklärung, wenn sie aus dem Ausland in die EU kommen.
Jetzt, in dem ein Nicht-EU-Schiff in EU-Gewässer einfährt, beginnt die Uhr zu ticken, und sie darf nur für einen Zeitraum von 18 Monaten in der EU bleiben, danach muss das Schiff die EU verlassen und einen Stempel von einem Hafen eines Nicht-EU-Landes als Nachweis für seine Ausreise aus der EU erhalten.
Für nicht in der EU registrierte Yachten, die die Rücknahmeregelung beantragen, sind Ausfuhr- und Wiedereinfuhrformalitäten erforderlich.
Bei Superyachts-Refits konnte das Reward Processing Relief (IPR) die Zahlung von Zöllen aussetzen, wenn Waren, Komponenten oder Rohstoffe zur Verarbeitung eingeführt und anschließend außerhalb der EU wieder ausgeführt werden.
Das TPA ermöglicht Schiffen aus Nicht-EU-Flagge, die sich in Nicht-EU-Besitz befinden, die Mehrwertsteuerbefreiung für Umrüstungsarbeiten zu erhalten, die sie innerhalb eines vereinbarten Zeitfensters durchführen.

